Solaroffensive
Photovoltaik Netzwerk
Hochrhein-Bodensee
Photovoltaik-Liga Baden-Württemberg
Die Photovoltaik-Liga ist eine Rangliste der beim Solarstromausbau erfolgreichsten Regionen, Landkreise und Kommunen im Südwesten. Erstellt wird die Liste, indem die gesamt installierte Photovoltaik-Leistung und die im letzten Jahr neu zugebaute Leistung auf Dächern in Watt pro Einwohner und auf Freiflächen in Watt pro Hektar umgerechnet wird. Das macht Regionen mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte und Größe miteinander vergleichbar. Die Daten 2022 basieren auf dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Stand Juli 2023.
Landkreis Konstanz liegt beim Solarstrom-Dachausbau auf Platz 27
In den zwölf Monaten 2022 wurden in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 807 Megawatt (MW) errichtet, wobei der Großteil davon (677 MW) auf Dachflächen installiert wurde. Im Südwesten sind im Ganzen nun rund 8 Gigawatt (GW) installiert. Der Landkreis Konstanz liegt im Baden-Württembergischen Kreisvergleich 2022 auf Platz 27 von 44 Land- bzw. Stadtkreisen, was neu gebaute Dachanlagen pro Einwohner betrifft. Privatleute, Unternehmen und Kommunen errichteten im Zeitraum 2022 im Landkreis Konstanz auf Dächern Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von 18 Megawatt. Pro Einwohner entspricht das einem Zubau von 62 Watt. Insgesamt existieren damit zum 31.12.2022 im Landkreis Konstanz Dachanlagen mit einer installierten Leistung von 189 Megawatt bzw. 620 Watt pro Einwohner.
Aach gewinnt Kreismeisterschaft 2023 im Zubau von PV-Dachanlagen
Die Bürger und Unternehmen von Aach haben im Jahr 2022 einen Zubau von 170 Watt pro Einwohner an Photovoltaik-Dachanlagen realisiert. Über den 1. Platz für den stärkste PV-Aufdachanlagen-Zubau freut sich in Aach der Bürgermeister Manfred Ossola.
Bürgermeister Florian Zindeler freut sich über den 2. Platz für die Gemeinde Hohenfels, wo durchschnittlich 167 Watt Photovoltaik-Aufdachanlagen-Leistung pro Einwohner hinzugebaut wurden.
Bürgermeister Stefan Keil freut sich über den Zubau von durchschnittlich 132 Watt / Einwohner an Aufdach-Photovoltaikleistung, und damit dem 3. Platz für die Gemeinde Orsingen-Nenzingen.
Foto: Energieagentur Kreis Konstanz
Kommunen Landkreis Konstanz | Photovoltaik Dachanlagen | |
Zubau 2022 in Wp/EW |
Installierte Leistung insgesamt in kWp (Stand 31.07.2023) | |
1. Platz: Aach | 170 | 3.256 |
2. Platz: Hohenfels | 167 | 5.773 |
3. Platz: Orsingen-Nenzingen | 132 | 7.103 |
Hilzingen | 128 | 11.088 |
Stockach | 110 | 24.399 |
Mühlhausen-Ehingen | 105 | 3.299 |
Steißlingen | 105 | 8.415 |
Bodman-Ludwigshafen | 104 | 6.721 |
Volkertshausen | 104 | 3.614 |
Mühlingen | 99 | 6.811 |
Eigeltingen | 86 | 6.906 |
Rielasingen-Worblingen | 85 | 6.028 |
Öhningen | 83 | 4.215 |
Engen | 80 | 11.424 |
Büsingen am Hochrhein | 77 | ca. 330 |
Gaienhofen | 70 | 2.623 |
Singen (Hohentwiel) | 65 | 24.073 |
Allensbach | 64 | 3.737 |
Gailingen am Hochrhein | 60 | 1.980 |
Radolfzell am Bodensee | 60 | 18.811 |
Reichenau | 59 | 4.171 |
Gottmadingen | 55 | 11.411 |
Tengen | 54 | 4.396 |
Moos | 43 | 2.480 |
Konstanz, Stadt | 20 | 21.878 |
Beschreibung
Solaroffensive Baden-Württemberg:
- Eine Maßnahme des Landes Baden-Württemberg
- Aufbau von 12 Photovoltaik-Netzwerken verteilt über alle Regionen
- Gemeinsam mit Energieagenturen, Stiftungen, Solar Clustern, Vereinen, Wirtschaftsförderungen, Initiativen, Handwerkskammern, etc.
- Landesweit koordiniert durch KEA und Solar Cluster Baden-Württemberg
- Jede/r kann Teil der PV-Netzwerke werden und diese mitgestalten
Ziele
Durch Information, Beratung und Wissenstransfer den Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg beschleunigen!
- Aktive Netzwerke, die den Ausbau der PV schnell und dauerhaft voranbringen
- Akteure motivieren, Teil der PV-Netzwerke zu werden und diese mitzugestalten
- Vernetzung und Austausch zwischen den regionalen PV-Akteuren fördern
- Motivation steigern PV-Anlagen in BW zu installieren
- Photovoltaik stärker ins Bewusstsein bringen
- Hemmnisse überwinden und durch gute Beispiele vielfältige Akteure für Solarenergie begeistern
Photovoltaik-Rechner
Informationen zum kostenlosen Photovoltaik-Rechner:
- Ziel: Grobe Orientierung für PV-Projekte
- 2 Modi: Pflicht- und Expertenmodus
- Kostenlos, transparent und unabhängiges Berechnungstool
- PV-Anlagen mit einer Leistung bis 750 kWp
- Für kleinere Anlagen sind wissenschaftliche Simulationsrechnungen u.a. zur Bestimmung der Eigenverbrauchsquote implementiert (Randbedingungen: bis 4.000 kWh Stromverbrauch; 20 kWh Speicher und 20 kWp PV-Anlage).
- Für größere Anlagen und Gebäudetypen wie z.B. Gewerbe, Büros, Landwirtschaft können Eigenverbrauchsquote anhand der Diagramme von Simulationsrechnungen mit Standard-Lastprofilen bestimmt werden.
- Es sind Berechnungen mit/ohne Speicher inklusive Vergleich möglich. Für kleine Anlagen sind Eigenverbrauchsquoten auch mit Speicher hinterlegt, für größere muss diese manuell eingegeben werden, siehe Randbedingungen oben.
- Über eine virtuelle Karte sind Einstrahlungsdaten des DWD mit 1×1 km² Auflösung integriert und abrufbar.
- Ergebnisseite: Über die Druckfunktion als pdf oder print
- Neben reinen Wirtschaftlichkeitsangaben sind aus der Projekterfahrung heraus auch u.a. Ergebnisse zum Solaren Deckungsanteil, zu vermiedenen THG-Emissionen und zur energetischen Amortisation integriert.
- Berechnungsmethodik: Eine kurze Beschreibung finden Sie im PV-Rechner unter „Weitere Hinweise und Grundlagen“, sowie im Berechnungsmodell selbst.
Schwerpunkte im Landkreis Konstanz
- Veranstaltungen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmensbesuche
- Entwicklung und Durchführung von PV-Potenzial-Checks bei Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen vor Ort
- Erarbeitung von Schulungen für Architekten und Energieberater zur Anwendung dieser PV-Potenzial-Checks
- Veranstaltungen zu PV in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Erstellung einer beispielhaften Vorgehensweise für PV in WEG
Die Solaroffensive der Stadt Konstanz ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Konstanz, der Stadtwerke Konstanz GmbH, der Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH und verschiedenen Unternehmen der Solarbranche, mit dem Ziel, den Anteil von Solaranlagen in der Stadt Konstanz signifikant zu erhöhen. Aktuell wurde die Solaroffensive wegen zu hoher Nachfrage ausgesetzt, wir hoffen aber das Angebot bald wieder anbieten zu können.
So passt die Sonne aufs Dach
Mehr Informationen zu Ihrem Gebäude bekommen Sie beim kostenlosen Gebäude-Check bei Ihnen zu Hause. Für welche Dächer sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt bzw. wie diese aussehen kann, erfahren Sie im Interview mit unserem Solarfachberater Hans-Joachim Horn.
Sicherheitshinweise für Anwender von Batteriespeichern bei Wasserschäden und Hochwasser
Hochwasser und Überflutungen können zu Gefährdungen führen, die vor Installation eines Batteriespeichers noch nicht vorhanden waren.
Tipps zur Sicherheit gibt der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) in einem Übersichtsblatt:
Steckersolargeräte und Balkonsolaranlagen – wie ist der aktuelle Stand?
Für stromerzeugende Solaranlagen – Photovoltaikanlagen – gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind.
Gesetzliche Rechtsgrundlage für den Betrieb von Steckersolargeräten und Solaranlagen ist das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Mit der Novellierung des EEG im Mai 2024 sind Steckersolargeräte, umgangssprachlich oftmals auch Balkonsolaranlagen, Balkonkraftwerke, Minikraftwerke, Mikrokraftwerke und vielfältig anders bezeichnet, im EEG erstmals gesetzlich eine klar definierte Kategorie geworden. Wir haben den aktuellen Stand übersichtlich zusammengefasst:
Weitere Informationen zu Steckersolargeräten finden Sie
- bei unserem Kooperationspartner für die Energieberatung bei privaten Bürger:innen, Verbraucherzentrale
- beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg
- über die Steckersolar-Seite der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
Zur Nutzenabschätzung können Sie den STECKER-SOLAR-SIMULATOR der Forschungsgruppe Solarspeicher an der Hochschule für Technik und Wirtschaft, HTW Berlin, nutzen.
PV in Wohneigentümergemeinschaften
Gebäude von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit ihren großen Dachflächen weisen ein erhebliches Potenzial für Photovoltaik-Anlagen auf, das weitgehend noch nicht ausgeschöpft ist. Da viele Verwalter den Aufwand scheuen, braucht es einen impulsgebenden Eigentümer, der die Planung und Durchführung von Photovoltaik-Anlagen voranbringt. Die gemeinschaftliche Nutzung des erzeugten Sonnenstromes ist heute möglich. Unterschiedliche Konzepte bis hin zum virtuellen Summenzählermodell ermöglichen den Beteiligten, günstigen Sonnenstrom zu beziehen,
-
- Gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaik-Strom in Mehrparteiengebäude
- Für jedes Dach das passende Konzept: Themenseite zu Mehrparteienhäusern des PV-Netzwerk Baden-Württemberg
Lässt sich keine gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage umsetzen, kann die Aufteilung der Dachflächen zur Nutzung der Sonnenenergie für interessierte Eigentümer:innen eine Lösung sein:
Einzelanlagen in Mehrfamilienhäusern
Empfehlung der Clearingstelle EEG 2014/31 vom 2. Juni 2015
Seite 22; Rn 54 (Blockschaltbild mit Anmerkungen hierzu auf Seite 58, links):
„Betreibt nicht nur der Eigenversorger, sondern auch ein Dritter – auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe – eine Anlage zur Eigenversorgung, greift – bei galvanischer Trennung der Anlagen (vgl. z. B. Anhang 6.6, Abbildung 5) – die Regelung zur Anlagenzusammenfassung im Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 nur für die vom jeweiligen Eigenversorger selbst betriebenen Anlagen.45 Durch die galvanische Trennung wird sichergestellt, dass es sich um voneinander elektrisch unabhängige Anlagen mit eigenständiger technischer Infrastruktur handelt. Synergieeffekte, beispielsweise durch gemeinsam genutzte technische Infrastruktur oder Optimierung des Eigenverbrauchs aufgrund einer gemeinsamen Kundenanlage sind dadurch ausgeschlossen. Das rechtfertigt es, die Anlagen verschiedener Betreiber im Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 dann NICHT der Anlagenzusammenfassung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 zu unterwerfen. Ansatzpunkt hierfür ist wiederum § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014, der nur für „Eigenversorgungen“ i. S. d. § 5 Nr. 12 EEG 2014 gilt. Die „entsprechende Anwendung“ des § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 erfolgt insofern nur in eingeschränktem Umfang.46″
Für die einzelne „Eigenversorgung“ müssen zwingend insbesondere die gesetzlich definierten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 19 und § 61h EEG erfüllt sein:
- eine strikte Personenidentität zwischen dem Betreiber der Stromerzeugungsanlage, der den Strom selbst erzeugt, und dem Letztverbraucher, der diesen Strom selbst verbraucht,
- ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang,
- die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch,
- keine Durchleitung durch ein Netz der allgemeinen Versorgung.