FAQ
Gebäudeenergiegesetz
Ja. Auch andere Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Heizungsaustausch betreffen, bleiben erhalten. Das heißt konkret: Die bestehende systemische Förderung von Sanierungen auf Effizienzhaus/-gebäudeniveau durch Förderkredite der KfW (BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude) bleibt unverändert, da sie größere Sanierungsmaßnahmen betrifft, die in Art und Volumen über die durch die 65%-Erneuerbaren-Vorgabe im GEG induzierten Heizungstausche hinausgehen.
Auch bleiben die BEG Einzelmaßnahmen weiter erhalten und werden neben dem Heizungstausch weiter wie bisher gefördert, wie beispielsweise Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, Anlagentechnik.