FAQ
Gebäudeenergiegesetz
Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit Erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden.
Dazu sind eine Reihe von Erfüllungsoptionen vorgesehen, die bereits als Erfüllung gelten, ohne dass ein Anteil von 65 Prozent im Einzelfall nachgewiesen sein müsste (z.B. beim Anschluss an ein Wärmenetz oder dem Einbau einer Wärmepumpe). Wählt man eine dieser Standardmöglichkeiten aus, gilt die Vorgabe als erfüllt (sogenannte Vermutungsregelung). Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betreiben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan zusammen mit dem Nachweis der Einspeisung und des Transportes für fünf Jahre aufzubewahren.