FAQ
Gebäudeenergiegesetz
In der Vergangenheit wurden Wärmepumpen nur von einem Teil der Heizungsbauer installiert. Inzwischen geht der Anteil der für den Einbau von Wärmepumpen qualifizierten Heizungsbauer deutlich nach oben, Qualifizierungsangebote durch Industrie und sonstige Weiterbildungsanbieter werden rege nachgefragt. Ab 1. April 2023 gibt es ein Aufbauprogramm, das die Förderung von Schulungen zur Planung, zum Einbau und zur Einregulierung von Wärmepumpen im Bestand zum Gegenstand hat. Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ kann dann von Handwerksbetrieben, Gesellen und Meistern in Anspruch genommen werden, ebenso für Schulungen für Energieberatung.
Gleichzeitig bemühen sich die Wärmepumpenhersteller um eine Verkürzung der Installationszeiten, z.B. durch eine höhere Vorfertigung im Werk. Im Rahmen der Wärmepumpenoffensive des Bundes werden weitere Maßnahmen zur Steigerung der verfügbaren Handwerkskapazitäten im Heizungsbereich unternommen. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Kapazitäten im Heizungsbauhandwerk ab 2024 zur Verfügung stehen. Für kurzfristige zeitliche Engpässe sieht das GEG entsprechende Übergangsregelungen vor. Nähere Informationen zum „Aufbauprogramm Wärmepumpe“, das sich speziell an Unternehmen richtet, die ihre Beschäftigten weiterqualifizieren wollen, sind auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.