FAQ
Gebäudeenergiegesetz
Der Zweck des Gesetzes ist ein dreifacher:
Das Gesetz soll erstens einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie (v.a. Erdgas und Öl) und zum Klimaschutz leisten. Angesichts vergleichsweise langer Investitionszyklen bei Heizungsanlagen muss ein Neustart im Gebäudebereich jetzt beginnen. Es braucht zügig das Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Der Gesetzentwurf beschleunigt damit die Wärmewende, um die vorgegebenen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor zu erreichen.
Zweitens stärkt der Gesetzentwurf die Resilienz unserer Wärmeversorgung. Der schrittweise Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung kann bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringern. Das ist wesentlich für Energiesouveränität und eine stabile Wärmeversorgung. Wir sollten aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und unsere Energieversorgung so weit wie möglich selbst in die Hand nehmen. Nur dann können wir uns vor Preissprüngen aufgrund stark gestiegener fossiler Rohstoffpreise schützen.
Drittens soll der Gesetzentwurf klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen, um künftige Fehlinvestitionen zu verhindern. Der Rechtsrahmen gibt der Branche Planungssicherheit. Es ist der Startschuss, um auch im Massenmarkt in Erneuerbare Wärme zu investieren.