Was passiert, wenn meine Gas-Etagenheizung defekt ist?

FAQ
Gebäudeenergiegesetz

Die besondere Situation bei Gas-Etagenheizungen wird durch Übergangsregelungen berücksichtigt. In Gebäuden mit Gas-Etagenheizungen müssen die Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach dem Austausch der ersten Gas-Etagenheizung entscheiden, ob eine Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage vorgenommen werden soll oder weiterhin dezentral mit Einzelheizungen geheizt wird.

Wenn eine zentrale Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren eingebaut werden soll, haben die Gebäudeeigentümer dafür weitere zehn Jahre Zeit. Erst nach Fertigstellung der zentralen Heizung müssen alle danach auszutauschenden Heizungsanlagen angeschlossen werden.

Wenn weiterhin dezentral geheizt werden soll, dann müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf der Drei-Jahres-Entscheidungsfrist alle neuen Heizungen die Erneuerbaren-Vorgabe einzeln erfüllen. Dezentrale Gasheizungen könnten in diesem Fall mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder andere grüne Gase betrieben werden, aber auch die Installation dezentraler Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen können Optionen sein.