Was passiert, wenn meine Gas- oder Ölheizung im Winter ausfällt und ich nicht kurzfristig auf Erneuerbare umstellen kann?

FAQ
Gebäudeenergiegesetz

Eine kurzfristige Umstellung auf Erneuerbare Energien fürs Heizen dürfte oft schwierig sein. Daher sieht der Gesetzentwurf ausreichende Übergangsfristen vor.

Bei einer Heizungshavarie, also wenn eine Heizung nicht mehr bestimmungsgemäß betrieben und auch nicht mehr repariert werden kann, erhalten die Eigentümer eine Übergangszeit von drei Jahren zur Erfüllung der Vorgabe zum Heizen mit Erneuerbaren. Es wird einmalig der Einbau einer Heizungsanlage ermöglicht, die die Vorgabe für Erneuerbare Energien nicht erfüllt (z.B. eine Gas- oder Ölheizung), wenn innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgestellt wird, die mindestens mit 65 Prozent Erneuerbaren betrieben wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Austausch der Heizungsanlage durchgeführt werden. Die Erfüllung der Erneuerbaren-Vorgabe nach spätestens drei Jahren kann beispielsweise auch durch die zusätzliche Installation einer Wärmepumpe zum Brennwertkessel oder durch die Nutzung von Biomethan erfolgen. Alternativ ist es möglich, dass zunächst eine Mietheizung genutzt wird und nach den in der Übergangszeit durchgeführten begleitenden Maßnahmen (z.B. Planungen, Heizkörpertausch, ggf. baulicher Wärmeschutz) auf eine Wärmepumpe oder eine Holzpellet-Heizung umgestellt wird.