FAQ
Gebäudeenergiegesetz
Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. Auch gibt es verschiedene technologische Möglichkeiten, mit denen die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden können, sogenannte Erfüllungsoptionen.
Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, wird die Förderung angepasst. Im Rahmen der bewährten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen begleitet und die Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Es gibt direkte Zuschüsse und Kredite. Alternativ bleibt auch die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach Einkommenssteuerrecht, wonach energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch oder Dämm-Maßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden.
Ausnahmen von der Pflicht zum Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien sind grundsätzlich für alle möglich, die aus wirtschaftlichen Gründen die Investition nicht tätigen können. Die Betroffenen können einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen