Die Energieagentur Kreis Konstanz fördert gemeinnützige Zwecke:
Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
Daher ist sie berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.